Digitale Gesundheitskompetenz kann Patient:innen stärken

Die Corona-Warn-App, die Fitness-App “runtastic” oder aber ein Online-Shop wie “DocMorris” – das Internet hält zahlreiche Gesundheitsangebote bereit. Aber wie genau findet und nutzt man evidenzbasierte Informationen? Genau dort sollen nun die gesetzlichen Krankenkassen ansetzen, so will es das Digitale-Vorsorge-Gesetz (DVG). Aufgabe der Kassen: Die digitale Gesundheitskompetenzen steigern.

Das DVG ist ein wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Es hält die gesetzlichen Krankenkassen seit 2019 dazu an, die digitale Gesundheitskompetenz ihrer Versicherten zu fördern. Durch das DVG (§ 20k Absatz 2 SGB V) sollen alle Versicherten die Chance bekommen, digitale Gesundheitsanwendungen für sich optimal nutzen zu können.

Der GKV-Spitzenverband hat umfassende Regelungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erlassen. Unabhängige Expert:innen aus Medizin, Psychologie, Pflege, IT und Sozialwissenschaft haben die Ziele, Zielgruppen, Inhalte, Methodiken und Qualität dieser Leistungen definiert.

Um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten, muss der GKV-Spitzenverband dem Bundesgesundheitsministerium außerdem alle zwei Jahre über die Leistungen der Krankenkassen berichten.

Die Zielsetzung ist klar: Versicherte sollen informiert und befähigt werden, digitale Gesundheitsangebote für sich zu erschließen und zu nutzen. Außerdem sollen sie in der Lage sein, selbstbestimmt über die Nutzung digitaler Angebote zur Gesundheitsversorgung zu entscheiden.

So erhalten alle die gleichen Voraussetzungen, sich umfangreich mit medialen Anwendungen über die eigene Gesundheit zu informieren und medizinische Entscheidungen mitzugestalten. Der Fokus liegt besonders auf Menschen mit geringem Wissen über und eingeschränktem Zugang zu diversen Gesundheitsangeboten.

Die Entwicklung einer umfassenden digitalen Gesundheitskompetenz wird so in allen Gesellschaftsgruppen gleichermaßen ermöglicht.

Die Leistungen der Krankenkassen sollen die digitale Gesundheitskompetenz in der Gesellschaft nachhaltig stärken.

Die Leistungen der Krankenkassen umfassen die Nutzung von:

  • telemedizinischen Angeboten,
  • digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA),
  • online-Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen,
  • elektronischer Patientenakte (ePA) sowie
  • digitalen Anwendungen in der Pflege (DiPA).

Auch Fragen rund um den Datenschutz und Datensicherheit spielen eine wichtige Rolle.

Auf den Websites der zwei größten deutschen Krankenkassen finden sich bereits ausführliche Beiträge zum Thema Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz: Die BARMER stellt verschiedenste Web-Anwendungen vor, die den Patient:innen zu selbstbestimmten Entscheidungen verhelfen.

Die Techniker Krankenkasse (TK) berichtet über den hohen Stellenwert, den die Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz für die Krankenkasse hat. Der Beauftragte der TK für Patient:innensicherheit, Hardy Müller, arbeitet mit der Thales-Akademie an einem Projekt, um die Versicherten bestmöglich zu fördern. Wichtige Schritte, um den gesetzlichen Forderungen nachzukommen.

Die flächendeckende digitale Schulung zur sicheren und gekonnten Nutzung der Angebote ist für die Krankenkassen ein sehr herausforderndes Unterfangen.

Es steht am Anfang und benötigt viele zeitliche und organisatorische Ressourcen. Aber es ist ein wichtiger Schritt, um Patient:innenorientierung und Patient:innensicherheit in unserer Gesellschaft weiter zu stärken. Um die hohe Qualität der Leistungen zu gewährleisten, können Versicherte selbst Rückmeldung geben und Kritik anbringen.

Besonders wichtig ist es, die schnelle Dynamik der digitalen Entwicklungen zu beobachten und die Leistungen dementsprechend anzupassen.

Schlussendlich verspricht die Digitalisierung des Gesundheitssystems viele Vorteile. Dennoch ist es hierfür notwendig, dass die Gesellschaft umfassend in der Nutzung digitaler Angebote geschult ist. Dies wird durch den digital kompetenten Auftritt der Krankenkassen möglich.

Außerdem sollten auch Praxen, Krankenhäuser und Ärzt:innen mit in die Vermittlung von digitalem Wissen einbezogen werden. Ganz klar ist: Das Digitale-Vorsorge-Gesetz ist ein wichtiges Puzzleteil für eine aufgeklärte, selbstbestimmte und digital kompetente Gesellschaft.

Inhaltliche Aktualisierung: März 2022

Quellen:

Regelungen des GKV-Spitzenverbands bezüglich § 20k Absatz 2 SGB V zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz ab 25.11.2020, abrufbar im Beitrag Regelungen der Telematik Infrastruktur KV, zuletzt abgerufen am 08.03.2022

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 20k Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz, abrufbar unter https://gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20k.html, zuletzt abgerufen am 08.03.2022

Bildquelle: alexander-dummer-UH-xs-FizTk-unsplash